Die in Absatz 1 genannte Frist beginnt an dem Tag, an dem der Beförderer die Güter abgeliefert hat, oder, wenn Güter nicht oder nur teilweise abgeliefert worden sind, am letzten Tag, an dem die Güter hätten abgeliefert werden sollen.
二、本条第一款述及的时效期,自承



物之日起算,未

物或只
了部分
物的,自本应

物最后之日起算。
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过网络执法法案,即 Facebook 法,以及一项重大的版权改革。



